AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Feiern,
die nach dem 01.07.2020 gebucht wurden.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten im Neimeshof zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern etc.
Buchungsvertrag
Ein beidseitiger verbindlicher Buchungsvertrag gilt als geschlossen, wenn beide Vertragspartner die Buchung schriftlich bestätigt haben und eine Anzahlung/Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500€ auf untenstehendes Konto eingegangen ist.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bankverbindung:
Sparkasse Krefeld
Alexander Louven
IBAN: DE52 3205 0000 0007 0157 04
Stornierung
Der Neimeshof kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und den Ruf des Hauses zu gefährden droht oder der Veranstalter (nachfolgend Kunde genannt) unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht hat und diese nicht mit den Interessen des Neimeshofes vereinbar sind. Darüber hinaus ist der Neimeshof berechtigt, im Falle höherer Gewalt (Brand/Sturm o.Ä.), im Krankheitsfall, bei Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (Todesfall in der Familie etc.) die Veranstaltung kurzfristig abzusagen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung von 500€ einbehalten, da der bisherige Zeitaufwand und die Leistungen für die Erstellung der Veranstaltung sehr groß sind. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Es werden folgende Stornierungs- und Ausfallkosten berechnet:
| 500€ (Anzahlung/Terminreservierungs-gebühr) |
| 70% der Gesamtsumme unter Verrechnung der Anzahlung/Terminreservierungs-gebühr |
| 90% der Gesamtsumme unter Verrechnung der Anzahlung/Terminreservierungs-gebühr |
Dem Kunden bleibt es frei, nachzuweisen, dass ein finanzieller Nachteil in der geltend gemachten Höhe dem Neimeshof infolge der Stornierung nicht entstanden ist.
Beendigung der Veranstaltung durch den Neimeshof
Den Anordnungen des Neimeshofes ist durch dem Kunden und seinen Gästen Folge zu leisten. Wenn dies nicht geschieht oder der Neimeshof Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann das Fest vorzeitig beendet werden.
Verlust oder Beschädigung
Der Kunde ist in der Zeit der Veranstaltung für die pflegliche Behandlung des Inventars und der Räume verantwortlich. Er haftet für alle Schäden oder Verlust an Gebäuden und Einrichtung, die durch ihn oder seine Gäste verursacht wurden.
Bei Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände seitens des Kunden haftet der Neimeshof nur dann, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Allgemein
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Abbauzeit (Zelt, DJ, Photobox o.Ä.) der Veranstaltung eingehalten wird.
Feuerwerk, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik und Konfetti sind weder im Innen- noch im Außenbereich gestattet.
Dekorationsmaterial darf nicht mit Nägeln, Reißzwecken, Klebestoff, Tacker-nadeln oder Schrauben an den Fenstern, Fensterrahmen, Türen, Holzbalken und Wänden befestigt werden.
Sollte eine oder einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen.
Gerichtsstand Kempen
Kempen, April 2021
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